So
ganz einfach wollte es sich der Staat ja dann doch nicht machen, die Verantwortung
für die Altersvorsorge einfach nur teilweise auf die Bürger zu übertragen,
weil der Generationenvertrag und damit die Gesetzliche Rentenversicherung nicht
mehr so ganz funktioniert. Also wurde nachgedacht, wie eine staatliche Unterstützung
privater Altersvorsorge aussehen könnte. Das bekannteste Ergebnis dieser
Überlegung ist die Riester Rente gewesen, die gern genutzt wird. Insgesamt
9,7 Millionen Deutsche ließen Ihre (Stand: 11/07) Altersvorsorge im Rahmen
der Regelungen für die Riester-Rente staatlich fördern.
Die Riester-Rente existiert seit dem Jahr 2002 und ist benannt nach dem damaligen
Arbeitsminister Walter Riester. In Anspruch nehmen können die Riester Rente
vor allem Arbeitnehmer und Beamte, während nur wenige Selbstständige
einen Anspruch auf die Riester Rente haben. Auch Wehr- und Zivildienstleistenden
sowie Beziehern von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosenhilfe steht die Riester
Rente als Möglichkeit zur Verfügung. Bei Ehepaaren gilt zudem: Ist
einer der beiden Partner förderungswürdig, so kann auch der andere
sich für eine
Riester-Rente entscheiden, selbst wenn er alleine nicht zum
Kreis der geförderten Personen gehören würde. Alternative zur
Riester-Rentenversicherung ist die Rürup Rente - die Rürup Rente taugt
insbesondere für Menschen, die durch relativ hohes Einkommen hohe Steuerlasten
tragen.
Wer die Riester Rente in Anspruch nehmen möchte, muss einen gewissen Anteil
vom Jahreseinkommen für die Altersvorsorge selbst sparen; unterschieden
wird hierbei der Mindestbeitrag für die Riester Rente und der Sockelbeitrag.
Im Jahr 2008 wurden für den Mindestbeitrag 4% des Jahreseinkommens festgelegt,
größer als 2100€ darf der Eigenanteil jedoch nicht werden, auch
wenn 4% des Einkommens eine höhere Summe ergeben würden. Wer beispielsweise
1600€ pro Monat und damit 19.200€ pro Jahr verdient, muss jährlich
768€ Mindestbeitrag selbst für seine Riester-Rentenversicherung aufbringen
(4% von 19.200€); dann bekommt er die höchste staatliche Förderung
dazu. Der Sockelbetrag ist derjenige Betrag, der mindestens bezahlt werden muss,
auch wenn man kein eigenes Einkommen vorweist. Er beträgt zurzeit (Stand:
Oktober 2008) 60€ pro Jahr. Auf diesen Sockelbetrag verzichten und dennoch
eine Riester Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können allerdings mitversicherte
Ehepartner. Falls einmal finanzielle Schwierigkeiten auftreten, kann man die
Zahlung des Eigenanteils bei der Riester Rente übrigens aussetzen, bekommt
für den Zeitraum allerdings auch keine staatlichen Leistungen.
Nachdem wir nun geklärt haben, was jeder selbst im Rahmen der Riester Rente
aufbringen muss, schauen wir einmal, was der Staat dazugibt. 154€ gibt
es für einen Single als Zulage vom Staat, sofern er den Sparbetrag von
4% des Einkommens erbringt. Ehepaare, bei denen beide Partner einen Vertrag
für die Riester Rente haben, bekommen 308€; für jedes Kind, für
das Kindergeld bezogen wird, gibt es 185€ dazu. Die Beiträge zur Riester
Rente können darüber hinaus als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend
gemacht werden; ein eventueller Rückerstattungsbetrag wird mit den staatlichen
Fördergeldern verrechnet. Die Riester Rente ist streng genommen kein eigenständiges
Produkt auf dem Versicherungsmarkt, obgleich natürlich viele Anbieter mit
dem Begriff Riester-Rente arbeiten, weil er so bekannt ist. Die staatliche Förderung
greift beispielsweise bei Inanspruchnahme bestimmter Arten der Rentenversicherung
oder bei bestimmten Banksparplänen, die allerdings zertifiziert sein müssen,
um als Anlageform für die Inanspruchnahme der Riester-Rente zu gelten.
Führen Sie doch einmal eine kostenfreie Riester Rente Berechnung durch,
um zu sehen, was Ihnen da im Einzelnen angeboten wird.