
Generell gibt es für Arbeitgeber verschiedene Wege, die Betriebliche
Altersvorsorge zu realisieren: eine davon, die vor allem von größeren
Unternehmen bei der BAV genutzt wird, ist die Direktzusage. Der Arbeitgeber
verpflichtet sich dabei selbst, dem Arbeitnehmer später eine Betriebsrente
zu bezahlen. Alternativen sind etwa eine Direktversicherung, Pensionskassen
oder Pensionsfonds sowie Unterstützungskassen; hier sind Unternehmen
oder Organisationen zwischengeschaltet, die die Verwaltung der Gelder übernehmen.
Die Ansprüche, die man durch Entgeltumwandlung im Rahmen der BAV mit
den bisher eingezahlten Beiträgen erworben hat, verfallen übrigens
bei einer Kündigung nicht. Eine Auszahlung bei einem Firmenwechsel ist
indes nicht möglich, aber auch in diesem Fall verfallen Ansprüche
an die Betriebliche Altersvorsorge keineswegs. Die Betriebliche Altersvorsorge
kann dann zu einer anderen privaten Altersvorsorge umgewandelt werden. Steuerfreiheit
gibt es in diesem Fall allerdings nicht mehr. Wer allerdings Geld in eine
Direktversicherung, Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds Gelder zahlt
und erst seit Januar 2005 oder zu einem späteren Zeitpunkt die Betriebliche
Altersvorsorge nutzt, profitiert von der so genannten Portabilität. Er
hat dann das Recht, die Betriebliche Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber
fortzuführen. Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, so verfallen die
Ansprüche aus der BAV nicht, da diese Ansprüche vom Arbeitgeber
gesichert sein müssen. Das geschieht beispielsweise bei der BAV durch
Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds, indem der Arbeitgeber
Beiträge an den Pensionssicherungsverein zahlt. Interessant könnte
die Betriebliche Altersvorsorge durchaus auch für Minijobber sein, die
dann etwa für Mehrarbeit vom Arbeitgeber nicht entlohnt werden. Stattdessen
werden Beiträge in die BAV eingezahlt. So wird das Gehalt des Minijobbers
nicht belastet und er kann dennoch im Rahmen der BAV etwas für seine
Altersvorsorge unternehmen. Die Betriebliche Altersvorsorge kennt viele Wege,
die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorteilhaft sind. Ein Betriebliche
Altersvorsorge Vergleich ist deshalb angebracht, um sich für den richtigen
zu entscheiden.
