Betriebliche Altersvorsorge - kennt viele Möglichkeiten

Warum die Betriebliche Altersvorsorge - kurz BAV - eine interessante Variante für die Absicherung im Alter ist? Weil Einzahlungen für die Betriebliche Altersvorsorge sowohl abgaben- als auch steuerfrei sind; Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ziehen aus ihr Vorteile. Häufigste Art der Betrieblichen Altersvorsorge ist die so genannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer akzeptiert dabei, dass ein Anteil seines Gehalts für die Betriebliche Altersvorsorge einbehalten wird. Dieser Anteil darf vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen, also des Höchstbetrags, der maximal als Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden muss. Wie genau bezahlt wird, ist Verhandlungssache; so kann man beispielsweise auch gemeinsam festlegen, dass der Betrag, der zuvor als Weihnachtsgeld gezahlt wurde, komplett für die Betriebliche Altersvorsorge verwendet wird, oder eine Gehaltserhöhung wird nicht ausgezahlt, sondern dafür verwendet, dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin später eine Betriebsrente zu sichern. Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf solch eine Entgeltumwandlung, wenn sie sich Ansprüche auf eine Betriebsrente erwerben möchten. Mitunter zahlt der Arbeitgeber selbst auch Beiträge in die BAV seiner Angestellten mit ein; seltener übernimmt der Arbeitgeber alle Beiträge für die Betriebliche Altersversorgung eines Angestellten, um ihm eine Betriebsrente zu sichern, das wird allerdings eher bei leitenden Angestellten der Fall sein, die durch attraktive Zusatzleistungen an das Unternehmen gebunden werden sollen.

Generell gibt es für Arbeitgeber verschiedene Wege, die Betriebliche Altersvorsorge zu realisieren: eine davon, die vor allem von größeren Unternehmen bei der BAV genutzt wird, ist die Direktzusage. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dabei selbst, dem Arbeitnehmer später eine Betriebsrente zu bezahlen. Alternativen sind etwa eine Direktversicherung, Pensionskassen oder Pensionsfonds sowie Unterstützungskassen; hier sind Unternehmen oder Organisationen zwischengeschaltet, die die Verwaltung der Gelder übernehmen. Die Ansprüche, die man durch Entgeltumwandlung im Rahmen der BAV mit den bisher eingezahlten Beiträgen erworben hat, verfallen übrigens bei einer Kündigung nicht. Eine Auszahlung bei einem Firmenwechsel ist indes nicht möglich, aber auch in diesem Fall verfallen Ansprüche an die Betriebliche Altersvorsorge keineswegs. Die Betriebliche Altersvorsorge kann dann zu einer anderen privaten Altersvorsorge umgewandelt werden. Steuerfreiheit gibt es in diesem Fall allerdings nicht mehr. Wer allerdings Geld in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds Gelder zahlt und erst seit Januar 2005 oder zu einem späteren Zeitpunkt die Betriebliche Altersvorsorge nutzt, profitiert von der so genannten Portabilität. Er hat dann das Recht, die Betriebliche Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber fortzuführen. Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, so verfallen die Ansprüche aus der BAV nicht, da diese Ansprüche vom Arbeitgeber gesichert sein müssen. Das geschieht beispielsweise bei der BAV durch Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds, indem der Arbeitgeber Beiträge an den Pensionssicherungsverein zahlt. Interessant könnte die Betriebliche Altersvorsorge durchaus auch für Minijobber sein, die dann etwa für Mehrarbeit vom Arbeitgeber nicht entlohnt werden. Stattdessen werden Beiträge in die BAV eingezahlt. So wird das Gehalt des Minijobbers nicht belastet und er kann dennoch im Rahmen der BAV etwas für seine Altersvorsorge unternehmen. Die Betriebliche Altersvorsorge kennt viele Wege, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorteilhaft sind. Ein Betriebliche Altersvorsorge Vergleich ist deshalb angebracht, um sich für den richtigen zu entscheiden.

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