Rentenversicherung - Absicherung auf Lebenszeit

Anders als bei der Lebensversicherung als Vorsorge für das Rentenalter, wird bei der Rentenversicherung der Versicherungsbetrag nicht stets auf einmal ausgezahlt; vielmehr erhält man durch die Rentenversicherung auf Wunsch auch das Anrecht auf eine Zusatzrente ab einem gewissen Alter. Das kann Vorteil, aber auch Nachteil sein: Der große Vorteil: Sobald Sie durch die Rentenversicherung das Recht auf Rente erworben haben, wird diese Rente ausbezahlt, Monat für Monat, und wenn Sie 104 Jahre alt werden oder 110 oder… noch älter. Die Lebensversicherung dagegen zahlt Ihnen dagegen im Allgemeinen die gesamte Versicherungssumme aus, die meist ganz schön hoch ist. Sie reicht aber dann, wenn Sie das Geld nicht wieder gut anlegen, vielleicht doch nicht aus, falls Sie ein hohes Alter erreichen (was wir Ihnen wünschen!). Ein Nachteil: Ohne Zusatzversicherung greift solch eine Rentenversicherung meist nicht im Todesfall; Ihre Angehörigen sind also nicht abgesichert. Eine Gesundheitsprüfung ist beim Abschluss einer Rentenversicherung nicht vorgesehen; verstehen Sie es nicht als Zynismus, aber Ihr früher Tod hätte für den Versicherer bei der Rentenversicherung keinerlei finanziellen Nachteil; er zahlt ja im Todesfall nicht, sondern nur im so genannten Erlebensfall.

Die Notwendigkeit, die gesetzliche Altervorsorge durch private Vorsorge-Maßnahmen der Einzahler zu entlasten, hat auch der Gesetzgeber erkannt und stattlich geförderte Zusatzrenten ins Leben gerufen. Am bekanntesten ist wahrscheinlich die Riester Rente in Deutschland. Der Begriff Riester Rente gehörte im Jahr 2001 zu den Worten des Jahres, die von der Gesellschaft für deutsche Sprache festgelegt werden, und ist benannt nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester. Sowohl die Riester Rente als auch die Rürup Rente, auch Basisrente genannt, werden staatlich gefördert und stehen jeweils bestimmten Personenkreisen offen. Geregelt wird die staatlich subventionierte Rentenversicherung durch das seit 2002 gültige Altersvermögensgesetz. Bei diesen Varianten der Rentenversicherung wird der Rentenversicherung Beitrag also durch die staatlichen Zuschüsse ergänzt: Rentenversicherung Beitrag + Zuschuss ergeben dann die Einzahlungen in die private Vorsorge.

Alternativ zur staatlich subventionierten Altersvorsorge haben Versicherungsgesellschaften die Private Rentenversicherung auf dem Markt etabliert. Sie bieten mehr Flexibilität als etwa die Riester Rente: Das Alter, ab dem die Versicherung greift, ist bei diesen Arten der Rentenversicherung nicht so fest vorgeschrieben wie etwa bei der Riester Rente hierzulande. Während die Riester Rente ab einem Alter des Versicherten von 60 Jahren ausgezahlt wird, kann die Private Rentenversicherung durchaus vorher ausbezahlt werden. Sie sehen, Sie haben durchaus auch bei der Rentenversicherung mehrere Möglichkeiten, private Vorsorge zu treffen. Riester Rente und Private Rentenversicherung werden wir Ihnen auf gesonderten Seiten noch etwas genauer vorstellen. Bevor Sie sich für eine Variante entscheiden, sollten Sie in einem Rentenversicherungsvergleich erst einmal prüfen, welche der Varianten tatsächlich für Sie am vorteilhaftesten ist. Wenn Sie diesen Rentenversicherungsvergleich durchgeführt und sich dabei für eine Private Rentenversicherung entschieden haben, sollten Sie einen Private Rentenversicherung Vergleich anschließen.